Ausbildungsfahrlehrer
Wer Fahrlehreranwärter ausbildet (Ausbildungsfahrlehrer), bedarf der Erlaubnis (Ausbildungsfahrlehrerlaubnis).
Die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn der Fahrlehrer
- seit mindestens drei Jahren im Besitz der Fahrlehrerlaubnisklasse BE ist und
- innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgreich an einem fünftägigen Einweisungsseminar in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte teilgenomen hat.