Seminarleiterfortbildung ASF / FES §53 (2) FahrlG
Fortbildung §53a (2) für Seminarleiter ASF & FES. Die Fortbildungspflichten für Fahrlehrer mit einer Seminarerlaubnis für ASF (Aufbauseminar für Fahranfänger), sowie Verkehrspädagogik ( FES) haben sich geändert. Nun müssen Inhaber einer Seminarerlaubnis alle zwei Jahre einen eintägigen Fortbildungskurs besuchen, der sich über acht Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten erstreckt.
Sie sind Seminarleiter/in, und oder Ausbildungsfahrlehrer/in sein, profitieren Sie von der Bonusregelung.
Wir informieren Sie sehr gerne.
Telefon 0281 206 99 710
Seminarleiterfortbildung ASF finden in unserem Hause am:
- Montag, den 15.06.2020
- Dienstag, den 16.06.2020
- Mittwoch, den 17.06.2020
- Donnerstag, den 18.06.2020
- Freitag, den 19.06.2020
- Freitag, den 30.10.2020
- Freitag, den 20.11.2020
- Freitag, den 18.12.2020
statt.
Seminarleiterfortbildung FES finden in unserem Hause am:
- Samstag, den 31.10.2020
- Samstag, den 21 .11.2020
- Samstag, den 19.12.2020
statt.